AVITUR REISEVERANSTALTER URLAUB IN SARDINIEN
Avitur Viaggi in Sardinien garantiert Ihnen Ferienangebote in Sardinien zu günstigen Preisen. Unsere Last Minute Reisen in Sardinien betreffen Last Minute Angebote im Juni, Juli, August, September und werden ständig aktualisiert. Sie können Last-Minute-Wohnungen zur Miete in Sardinien finden, Angebote für Last-Minute-Reisen, Angebote für Low-Cost-Urlaub in Italien.
Auf unserer Website finden Sie das neue Sardinien-Programm mit unserer exklusiven Formel für gratis Schiffe, die für alle Aufenthalte von mindestens 7 Nächten in der Wohnung reserviert ist.
Komplexe sorgfältig ausgewählt für ihre Eigenschaften von unseren Mitarbeitern in den schönsten und gefragtesten Orten in Sardinien: Castelsardo, Porto Cervo, Santa Teresa Gallura, Cannigione, Budoni und Olbia; Wir haben daher die Verfügbarkeit von Komplexen, die wir Ihnen in der Formel Gratis Schiff anbieten, weiter erhöht. Wir bieten kostenlosen Transport oder einen superreduzierten Preis an, um Ihnen und Ihren Kunden die Möglichkeit zu garantieren, die schönste Insel des Mittelmeers zu erschwinglichen Preisen zu allen Jahrszeiten zu buchen. Die Angebote, die Sie sehen, sind allumfassend. Avitur wendet keine Gebühren für die praktische Verwaltung an und sieht nur die Integration von Hafensteuern in Pakete vor, die das Schiff beinhalten. Ab diesem Jahr können Sie bequem buchen… für mindestens 7 Nächte kostenlose Rücktrittsversicherung + medizinische/Gepäckabfertigung!
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ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. EINFÜHRUNG
KONZEPT DES TOURISTENPAKETS, vorausgesetzt, dass: das Gesetz Nr. 111 vom 17.03.95 zur Umsetzung der Richtlinie 90/314/Ce den Schutz des Verbrauchers vorsieht, dass der Veranstalter und der Verkäufer des touristischen Pakets, an das sich der Verbraucher wendet, im Besitz der behördlichen Genehmigung zur Erfüllung ihres Vermögens sein müssen (Art. 3/1 lett. A dlgs.111 / 95), hat der Verbraucher das Recht, eine Kopie des Vertrags über den Verkauf des touristischen Pakets zu erhalten (gemäß Art. 6 des Gesetzesdekrets 111/95), das ein wesentliches Dokument für den Zugang zum Garantiefonds gemäß Artikel 18 dieser allgemeinen Bedingungen darstellt. Der Begriff eines touristischen Pakets (Art. 2/1 des Gesetzesdekrets 111/95) ist wie folgt: Touristenpakete unterliegen Reisen, Pauschalreisen und Pauschalreisen alles inklusive, die sich aus der Kombination von mindestens zwei der Elemente unten aufgeführt, verkauft oder zum Verkauf zu einem Gesamtpreis angeboten wird, und mit einer Dauer von mehr als 24 Stunden oder über einen Zeitraum von mindestens einer Nacht erstrecken: Transport, Unterkunft, touristische Dienstleistungen, die nicht zum Transport notwendig sind oder Unterkünfte, die einen wesentlichen Teil des Reisepakets ausmachen.
2. LEGISLATIVE QUELLEN
Der Vertrag über den Kauf und Verkauf eines touristischen Pakets unterliegt nicht nur den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern auch den Klauseln, die in den Reiseunterlagen angegeben sind, die dem Verbraucher ausgehändigt werden. Dieser Vertrag, ob es sich um Dienstleistungen handelt, die sowohl im Inland als auch im Ausland erbracht werden müssen, unterliegt den Bestimmungen, die in den Rechtsvorschriften zur Ratifizierung und Umsetzung des am 23.4.1970 in Brüssel unterzeichneten Internationalen Übereinkommens über den Reisevertrag (CCV) enthalten sind. sowie das oben erwähnte gesetzesvertretende Dekret 111/95.
3. TECHNISCHES BLATT
Der Veranstalter AVITUR OLBIA (SS) ist im Besitz von:
* LIZENZ NR. 56 DES TOURISMUSBÜROS DER REGION SARDINIEN.
* Garantie Region Sardinien Provinz Olbia/Tempio Nr. 1/65299/96/747263242
* Haftpflichtversicherung Compagnia Europ Assistance n.4827072. Dieser Katalog ist gültig vom 20.10.2023 bis 31.12.2024; Alle Preise sind in Euro. Datum der Erstellung des Programms 10/10/2023.
Dieses Programm wurde entworfen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Regionalgesetzes Nr. 13 vom 13.7.88. Die allgemeinen Fotos von Stränden oder Panoramen stellen ausschließlich „Szenarien von Sardinien“ dar, aber manchmal beziehen sie sich nicht auf den spezifischen Ort, der am Rand jeder Seite angegeben ist. Fotos: Avitur-Archiv.
3.1 GEBÜHREN BEI PRAKTISCHER STORNIERUNG: Im Falle einer Annullierung der Reservierung durch den Verbraucher außerhalb der in Absatz 7 genannten Fälle berechnet Avitur die folgenden Stornogebühren abzüglich der nie rückzahlbaren Verwaltungskosten: Annullierungen, die bis zu 45 Arbeitstage gemeldet werden (Samstag ausgeschlossen) vor der Abfahrt 30% Stornogebühr. Stornierungen mitgeteilt von 44 bis 11 Werktagen (außer Samstag) vor der Abreise 50% Stornogebühr. Stornierungen mitgeteilt von 10 bis 0 Arbeitstage (Samstag ausgeschlossen) vor der Abfahrt 100% Stornogebühr.
4. RESERVIERUNGEN
Die Annahme von Buchungen gilt nur dann als abgeschlossen, mit dem damit verbundenen Vertragsschluss, wenn der Veranstalter eine Bestätigung, auch per Computersystem, an den Kunden direkt oder an das Reisebüro des Verkäufers sendet. Die in den Vertragsunterlagen, Prospekten oder sonstigen schriftlichen Mitteilungen enthaltenen Angaben zu den touristischen Pauschalangeboten werden vom Veranstalter bei rechtzeitiger Erfüllung der im Legisltivdekret Legislative 111/95 vorgesehenen Verpflichtungen rechtzeitig vor Beginn der Reise bereitgestellt.
5. ZAHLUNGEN
Zum Zeitpunkt der Buchung oder zum Zeitpunkt der verbindlichen Anfrage muss eine Anzahlung von 30% des Pakets bezahlt werden; Der Restbetrag der Reservierung muss mindestens 30 Tage vor Abreise bezahlt werden. Bei Nichtbezahlung der oben genannten Beträge zu den festgelegten Terminen handelt es sich um eine ausdrückliche Kündigungsklausel, die die Kündigung durch die Vermittlungsagentur und/oder den Veranstalter festlegt.
6. PREIS
Der Preis des touristischen Pakets wird im Vertrag unter Bezugnahme auf das, was im Katalog angegeben ist, oder außerhalb des Katalogprogramms und auf irgendwelchen Aktualisierungen der Kataloge oder out-of-catalog Programme, die danach stattfanden, bestimmt. Es kann bis zu 20 Tage vor Abflug geändert werden und nur als Folge von Änderungen der Transportkosten, einschließlich Treibstoffkosten, Gebühren und Steuern für bestimmte Arten von touristischen Dienstleistungen wie Steuern, Landegebühren, Ausschiffung oder Einschiffung in Häfen und Flughäfen; Wechselkurse für das fragliche Paket. Für diese Änderungen wird auf die oben genannten Wechselkurse und Kosten zum Zeitpunkt der Erstellung des Programms, wie im technischen Datenblatt des Katalogs angegeben, oder auf das in den oben genannten Aktualisierungen angegebene Datum Bezug genommen. Die Schwankungen wirken sich auf den Pauschalpreis des Pauschalangebots in dem Prozentsatz aus, der ausdrücklich im technischen Datenblatt des Katalogs oder des Programms außerhalb des Katalogs angegeben ist.
7. RÜCKTRITT DES VERBRAUCHERS
Der Verbraucher kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten, ohne dass er eine Vertragsstrafe zahlen muss:
Erhöhung des in Artikel 6 genannten Preises um mehr als 10%, wobei ein oder mehrere Elemente des Vertrags, die als grundlegend für die Nutzung des Gesamtpakets konfigurierbar und vom Veranstalter nach Abschluss des Vertrags vorgeschlagen werden, erheblich geändert werden, aber vor der Abreise und nicht vom Verbraucher akzeptiert.
In den oben genannten Fällen hat der Verbraucher alternativ das Recht, ein alternatives Pauschalangebot ohne Aufpreis oder mit Rückerstattung des Mehrpreises in Anspruch zu nehmen, wenn das zweite Pauschalangebot einen niedrigeren Wert als der erste aufweist; nur den Teil des Preises zurückzugeben, der bereits bezahlt wurde. Diese Rücksendung muss innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang des Erstattungsantrags erfolgen. Der Verbraucher muss seine Entscheidung (Annahme der Änderung oder Rücktritt) spätestens zwei Arbeitstage nach Erhalt der Erhöhungs- oder Änderungsmitteilung mitteilen. Mangels ausdrücklicher Kommunikation innerhalb der oben genannten Frist gilt der vom Veranstalter formulierte Vorschlag als angenommen. Für den Verbraucher, der vor der Abreise vom Vertrag zurücktritt, außerhalb der aufgeführten Hypothesen, werden die Beträge der Stornierungskosten, die im technischen Datenblatt des Katalogs oder des Programms außerhalb des Katalogs angegeben sind, zusätzlich zu den Kosten der Registrierungsgebühr oder individuellen Kosten der praktischen Verwaltung in Rechnung gestellt. Bei vorab festgelegten Gruppen werden diese Beträge von Zeit zu Zeit vereinbart.
8. ÄNDERUNG ODER RÜCKTRITT DES TOURISTENPAKETS VOR DER ABREISE
Für den Fall, dass vor der Abreise die Veranstalter schriftlich seine Unfähigkeit, kommunizieren einer oder mehrere der Dienste durch das Paket abgedeckt ist, eine alternative Lösung vorzuschlagen, kann der Verbraucher vom Recht Gebrauch machen, die Summe bereits bezahlt neu zu erfassen oder das Angebot eines vorgeschlagenen Ersatzpakets für Touristen zu genießen (gemäß den Absätzen 2 und 3 des vorherigen Artikels 7). Der Verbraucher kann die oben genannten Rechte auch dann ausüben, wenn die Annullierung davon abhängt, dass die im Katalog oder im Programm vergriffene Mindestzahl nicht erreicht wurde, oder in Fällen höherer Gewalt und zufälliger Ereignisse in Bezug auf das gekaufte Paket.
Bei Annullierungen, die nicht durch höhere Gewalt verursacht wurden, durch Zufall und durch das Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl, sowie für andere als das Versäumnis des Verbrauchers des angebotene alternative touristische Angebots (gemäß dem vorherigen Artikel 7). wird der stornierende Veranstalter (z. B. Art. 1469 bis n.5 Cod. Civ.) dem Kunden doppelt so viel, wie vom Veranstalter über das Reisebüro bezahlt und abgeholt zurückzahlen. Der Betrag, der Gegenstand der Erstattung ist, wird niemals mehr als das Doppelte des Betrags betragen, den der Verbraucher gemäß dem Stand der Technik zum gleichen Datum des Schuldners hätte. 7 Absatz 4°, wenn er absagen würde.
9. ÄNDERUNGEN NACH DER ABFAHRT
Wenn der Veranstalter nach der Abreise feststellt, dass es unmöglich ist, einen wesentlichen Teil der vertragsgegenständlichen Leistungen zu erbringen, abgesehen von einer Tatsache des Verbrauchers, muss er alternative Lösungen ohne zusätzliche Kosten für den Auftragnehmer vorbereiten und wenn die erbrachten Dienstleistungen einen geringeren Wert als die vorgesehenen haben, erstatten Sie diese Differenz in Höhe dieser Differenz. Wenn keine alternative Lösung möglich ist, d. h. die vom Veranstalter vorbereitete Lösung vom Verbraucher aus ernsten und berechtigten Gründen abgelehnt wird, wird der Veranstalter ohne Aufpreis ein Transportmittel bereitstellen, das dem für die Rückkehr zum Abgangsort vorgesehenen Transportmittel entspricht oder an dem anderen vereinbarten Ort, der mit der Verfügbarkeit des Fahrzeugs und der Plätze vereinbar ist, und erstattet es in Höhe der Differenz zwischen den Kosten für die erbrachten Dienstleistungen und den erbrachten Dienstleistungen bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückreise.
10. ERSATZ
Der abtretende Kunde kann durch eine andere Person ersetzt werden, sofern: der Veranstalter mindestens 5 Arbeitstage vor dem Abfahrtsdatum schriftlich informiert wird und gleichzeitig die Allgemeinheit des Übernehmers mitgeteilt wird; der Ersatz erfüllt alle Bedingungen für die Nutzung des Dienstes (gemäß Artikel 10 d. Gesetz 111/95) und insbesondere die Anforderungen in Bezug auf Reisepässe, Visa, Gesundheitsbescheinigungen; Die Person, die die Kosten übernimmt, erstattet dem Veranstalter alle Kosten, die für den Ersatz erforderlich sind, in dem Umfang, der vor der Übertragung quantifiziert wird.
Der Veräußerer und der Erwerber sind auch mitverantwortlich für die Zahlung des Restbetrags sowie der in Absatz 3 dieses Artikels genannten Beträge. Bei einigen Arten von Dienstleistungen kann es vorkommen, dass ein dritter Dienstleistungserbringer die Änderung des Namens des Übernehmers nicht akzeptiert, auch wenn er innerhalb des in Absatz 1 genannten Zeitraums durchgeführt wird. Der Veranstalter haftet nicht für die Nichtannahme der Änderung durch Drittanbieter. Diese Nichtannahme wird dem Veranstalter vor der Abreise von den Organisatoren unverzüglich mitgeteilt.
11. PFLICHTEN DER TEILNEHMER
Die Teilnehmer müssen einen individuellen Reisepass oder ein anderes Dokument, das für alle von der Reiseroute betroffenen Länder gültig ist, sowie eventuell benötigte Aufenthalts- und Transitvisa und Gesundheitsbescheinigungen vorlegen. Sie müssen auch die Regeln der Vorsicht, Sorgfalt und Respekt beobachten und zu diesen Spezifikationen in Kraft in den Zielländern, auf die alle Informationen, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellt, sowie die Regelungen und Rechts- oder Verwaltungsvorschriften für die Verpackung Tourist. Die Teilnehmer werden für alle Schäden, die der Veranstalter aufgrund der Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen zu tragen hat, zur Verantwortung gezogen. Der Verbraucher ist verpflichtet, dem Veranstalter alle Unterlagen, Informationen und Elemente zur Verfügung zu stellen, die für die Ausübung des Rechts auf Forderungsübergang gegen die für den Schaden verantwortlichen Dritten nützlich sind und dem Organisator der Verletzung verantwortlich sind Recht auf Forderungsübergang. Der Verbraucher wird dem Veranstalter zum Zeitpunkt der Buchung auch schriftlich die besonderen persönlichen Wünsche mitteilen, die Gegenstand spezifischer Vereinbarungen über die Reisearrangements sein können, sofern diese umgesetzt werden können.
12. HOTEL-KLASSIFIZIERUNG
Die offizielle Klassifizierung von Hoteleinrichtungen wird im Katalog oder in sonstigem Informationsmaterial nur auf der Grundlage der ausdrücklichen und formellen Angaben der zuständigen Behörden des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird, erbracht. In Ermangelung offizieller Klassifizierungen, die von den zuständigen Behörden der Länder auch von EU-Mitgliedern anerkannt werden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, im Katalog oder in der Broschüre eine Beschreibung der Unterkunft anzugeben, um eine Bewertung und konsequente Akzeptanz zu ermöglichen das gleiche durch den Verbraucher.
13. HAFTUNGSREGELUNG
Der Veranstalter haftet für Schäden, die dem Verbraucher durch die vollständige oder teilweise Nichterfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen entstehen, sei es durch ihn selbst oder durch dritte Dienstleister, es sei denn, er weist nach, dass die Veranstaltung auf Tatsachen des Verbrauchers beruht (einschließlich der von diesem während der Ausführung der touristischen Dienstleistungen selbst ergriffenen Initiativen) oder aufgrund von Umständen, die außerhalb der Erbringung der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen liegen, zufällig, höherer Gewalt oder Umständen, die der Veranstalter nicht nach beruflicher Sorgfalt vernünftig vorhersehen oder lösen konnte. Der Verkäufer, bei dem das Pauschalangebot gebucht wurde, erfüllt unter keinen Umständen die Verpflichtungen, die sich aus der Organisation der Reise ergeben, sondern ist allein für die Verpflichtungen verantwortlich, die sich aus seiner Qualität als Vermittler und in jedem Fall innerhalb der Grenzen der Haftung ergeben oben genannten Konventionen.
14. BESCHRÄNKUNG DER VERGÜTUNG
Die Entschädigung, die der Veranstalter für Personenschäden zu zahlen hat, kann in keinem Fall höher sein als die Entschädigungsleistungen, die die internationalen Übereinkommen in Bezug auf die Dienstleistungen vorsehen, deren Nichterfüllung die Verantwortung bestimmt hat: das Warschauer Abkommen von 1929 über den internationalen Luftverkehr geänderter Text in Den Haag 1955; das Berner Übereinkommen (CIV) über den Schienenverkehr; das Brüsseler Übereinkommen von 1970 (CCV) über den Reisevertrag für jede Verantwortungshypothese des Veranstalters. In jedem Fall darf die Entschädigungsgrenze den Betrag von 2.000 Germinal Gold Francs für Schäden an den von Art. 13 n° 2 CCV und 5000 Germinal Gold Francs für jeden anderen Schaden und für die durch Artkelt 1783 Cod. Civ.
15. PFLICHTVERPFLICHTUNG
Der Veranstalter ist verpflichtet, die dem Kriterium der beruflichen Sorgfaltspflicht dienenden Maßnahmen zur Hilfeleistung des Verbrauchers ausschließlich auf die gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen zu stützen. Der Veranstalter und der Verkäufer sind von den jeweiligen Verpflichtungen befreit (Art. 13 und 14), wenn das Versäumnis oder die unrichtige Ausführung des Vertrags dem Verbraucher zurechenbar ist oder auf die Tatsache zurückzuführen ist, dass ein Dritter unvorhersehbar oder unvermeidlich ist, oder aus einem zufälligen Ereignis oder höherer Gewalt.
16. BESCHWERDEN UND REKLAMATIONEN
Ein Versäumnis bei der Ausführung des Vertrags muss vom Verbraucher unverzüglich in Frage gestellt werden, damit der Veranstalter, sein lokaler Vertreter oder die Begleitperson umgehend Abhilfe schaffen kann. Der Verbraucher kann auch eine Beschwerde einreichen, indem er dem Veranstalter oder Verkäufer spätestens zehn Arbeitstage nach dem Tag der Rückkehr an den Abgangsort ein Einschreiben mit Rückschein sendet.
17. GARANTIEFONDS
Der Garantiefonds, auf den sich der Verbraucher bewerben kann, ist bei der Generaldirektion für Tourismus des Ministeriums für produktive Tätigkeiten (gemäß Art. 21 D. Gesetz 111/95), im Falle der Insolvenz oder erklärten Insolvenz des Verkäufers oder des Veranstalters, zum Schutz der folgenden Anforderungen: Erstattung des gezahlten Preises; Rückführung bei Reisen ins Ausland Der Fonds muss auch sofortige wirtschaftliche Verfügbarkeit im Falle einer erzwungenen Rückkehr von Touristen aus Nicht-EU-Ländern bei Notfällen, die auf das Verhalten des Veranstalters zurückzuführen sind, bereitstellen. Die Methoden der Intervention des Fonds werden durch Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 23/07/99, Nr. 349 G.U. n. 249 vom 12/10/1999 festgelegt (gemäß Art. 21 n. 5 D. Gesetz N. 111/95).
NACHTRAG
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF VON INDIVIDUELLEN TOURISTISCHEN DIENSTLEISTUNGEN
REGULIERUNGSBESTIMMUNGEN: Die Verträge über das Angebot nur des Beförderungsdienstes, des Aufenthalts oder anderer separater touristischer Dienstleistungen, die nicht als Verhandlungsfall der Reiseorganisation oder des touristischen Pakets konfiguriert werden können, unterliegen den folgenden Bestimmungen des CCV: Art.. 1, n. 3 und n. 6; Artikel vom 17 bis 23; Artikel vom 24 bis 31 hinsichtlich der Prognosen, die sich von denen des Organisationsvertrags unterscheiden, sowie der anderen Vereinbarungen, die sich speziell auf den Verkauf des einzigen Vertragsgegenstandes beziehen.
VERTRAGSBEDINGUNGEN: Die folgenden Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die genannten Pauschalangebote gelten auch für diese Verträge: Artikel 4 1. Absatz; Artikel 5, Artikel 7; Artikel 8; Artikel 9; Artikel 10 1. Absatz; Artikel 11; Artikel 15; Artikel 17. Die Anwendung dieser Klauseln bestimmt nicht die Konfiguration der relativen Verträge als eine Art touristisches Paket. Die Terminologie der oben genannten Klauseln in Bezug auf den Pauschalreisevertrag (Reiseveranstalter, Reisekosten usw.) sollte daher unter Bezugnahme auf die entsprechenden Zahlen des Vertrags für den Verkauf einzelner Tourismusdienstleistungen (Verkäufer, Aufenthalt usw.) verstanden werden. Informationen gemäß dem Gesetz. Obligatorische Mitteilung nach Art. 16 von L. 269/98.
Das italienische Gesetz bestraft Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution und Kinderpornographie mit Freiheitsstrafe, auch wenn sie im Ausland begangen werden. Respekt vor Kindern kennt keine Grenzen.
DATENSCHUTZ: Wir informieren Sie, dass alle persönlichen Daten in voller Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes 675/1996 verarbeitet werden und dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf die Leistung der Dienstleistungen, die Gegenstand des touristischen Pakets sind, durch die Gesellschaft ausgerichtet ist. In jedem Fall werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben und können auf Wunsch des Verbrauchers jederzeit gelöscht werden.